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   BGH, 04.06.1971 - IV ZR 83/70   

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https://dejure.org/1971,2556
BGH, 04.06.1971 - IV ZR 83/70 (https://dejure.org/1971,2556)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1971 - IV ZR 83/70 (https://dejure.org/1971,2556)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1971 - IV ZR 83/70 (https://dejure.org/1971,2556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträglicher Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung bei Zweifeln an der Vaterschaft - Beweispflicht des Anfechtenden für das Nichtbestehen der Vaterschaft - Anforderungen an die volle Überzeugung des Gerichts von der Vaterschaft - Ablehnung der Einholung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1659
  • MDR 1971, 831
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 04.06.1971 - IV ZR 83/70
    Das Revisionsgericht hat deshalb das Gesetz zu berücksichtigen, da es das Berufungsurteil nach Maßgabe des im Zeitpunkt seiner Entscheidung anwendbaren Rechts nachzuprüfen hat, soweit dieses Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 350 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; BGH LM § 549 ZPO Nr. 42).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 04.06.1971 - IV ZR 83/70
    Das Revisionsgericht hat deshalb das Gesetz zu berücksichtigen, da es das Berufungsurteil nach Maßgabe des im Zeitpunkt seiner Entscheidung anwendbaren Rechts nachzuprüfen hat, soweit dieses Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 350 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; BGH LM § 549 ZPO Nr. 42).
  • BGH, 18.05.1955 - IV ZR 310/54

    Feststellung der unehelichen Vaterschaft

    Auszug aus BGH, 04.06.1971 - IV ZR 83/70
    Daß nach dem seinerzeit geltenden Recht bei einer derartigen Sachlage die negative Vaterschaftsfeststellungsklage entgegen allgemeinen Grundsätzen abzuweisen war, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 17, 252, 264) [BGH 18.05.1955 - IV ZR 310/54].
  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 104/01

    Flughafen Leipzig/Halle

    Diese - erst nach der Entscheidung des Berufungsgerichts erfolgte - Gesetzesänderung hat der Senat bei seiner Entscheidung zugrunde zu legen, weil die Neuregelung in zeitlicher Hinsicht auch das vorliegende Rechtsverhältnis erfassen soll (vgl. BGHZ 9, 101; Senat, BGHZ 36, 348, 350; BGH, Urt. v. 4. Juni 1971, IV ZR 83/70, NJW 1971, 1659, 1660; Urt. v. 10. März 1983, III ZR 198/81, LM § 675 BGB Nr. 93).
  • BGH, 10.03.1983 - III ZR 198/81

    Schadensersatz bei der Versäumung einer Klagefrist durch einen Rechtsanwalt -

    Der Revisionsrichter muß grundsätzlich auch jedes nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangene neue Gesetz berücksichtigen, soweit es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] ; 36, 348, 350 f.; BGH NJW 1971, 1659, 1660; Rosenberg/Schwab ZPR 13. Aufl. § 144 VIII S. 890).
  • OLG Hamburg, 19.04.1973 - 4 U 109/72

    Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter

    Dem Vermieter soll die zinslose Nutzung solcher Mittel ohne entsprechende Gewährung des Mietgebrauchs nicht verbleiben (vgl. BGH, NJW 1971, 1659).
  • BGH, 29.09.1971 - IV ZB 3/71

    Kindschaftssache - Nichtehelichengesetz - Inkrafttreten - Anwendbarkeit

    So hat der hier entscheidende Senat in einer Kindschaftssache, die bereits vor dem Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes anhängig geworden war, in der aber bei ihm Termin zur mündlichen Verhandlung erst nach diesem Zeitpunkt stattfand, in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt und damit die Vorschrift des § 170 GVG in der Fassung des Art. 4 Nr. 5 NEhelG für anwendbar gehalten (IV ZR 83/70).
  • BGH, 06.10.1971 - IV ZR 32/70

    Wiederholung einer Klage bei Klageabweisungen in zwei vorausgegangenen

    Wie der erkennende Senat bereit in seiner Entscheidung vom 4. Juni 1971 - IV ZR 83/70 - (DRiZ 1971, 316) ausgesprochen hat, geht das Klägerecht nicht verloren, wenn der Kläger mit einer negativen Feststellungsklage bereits rechtskräftig abgewiesen ist, die Abweisung aber nicht darauf beruhte, daß die Abstammung des Beklagten vom Kläger feststand, sondern nur erfolgte, weil der Kläger den Beweis dafür, daß ein anderer Mann der Vater des Beklagten sei, nicht erbracht hatte.
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